AGB Rental Cars Russo AG

 

(Stand 26.03.2021)

Voraussetzungen

Der Mieter des Fahrzeuges muss mindestens 25 Jahre alt sein, die praktische Prüfung bestanden haben und im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Ebenfalls muss der Mieter seit 3 Jahren im Besitz der Führerprüfung sein. Drittfahrer müssen dem Mieter vor Mietbeginn bekannt gegeben werden und im Mietvertrag festgehalten werden, es gelten dieselben Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.

 

Reservationen

Die Reservation des Fahrzeuges muss schriftlich, telefonisch, persönlich, per Mail oder Kontaktformular erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Reservation, 20% (mindestens CHF 80.00) des Mietpreises anzuzahlen. Die Rental Cars Russo AG muss mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn schriftlich kontaktiert werden, falls die Reservation nicht eingehalten werden kann, in diesem Fall wird die geleistete Anzahlung zurück überwiesen. Wird die Reservation später als 48 Stunden vor Mietbeginn annulliert, wird dem Mieter 20% des Mietpreises verrechnet. Annulliert der Mieter die Reservation in weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder erscheint bei Mietbeginn nicht, so behält sich die Rental Cars Russo AG vor, dem Mieter den ganzen Mietbetrag in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich vor, bei schlechtem Wetter, dem Mieter das Fahrzeug nicht auszuhändigen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

 

Mietpreis/Kaution

Der Mietpreis wird vor Mietbeginn mit dem Vermieter vereinbart. Mehrkilometer kosten

CHF 3.00/KM (alle Sportwagen)

CHF 1.00/KM (Fiat 500).

 

Wird ein Fahrzeug reserviert, müssen 20% (mindestens CHF 80.00) des Mietpreises bezahlt werden. Der restliche Betrag wird vor Ort und Mietbeginn bei der Rental Cars Russo AG in bar beglichen. Die Kaution beträgt CHF 1000.00 und muss vor Mietbeginn bar hinterlegt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, anfallende Kosten in den folgenden Fällen zu tragen: Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs, professionelle Reinigung, Abschleppen des Fahrzeugs, Maut, Geldstrafen für Parkverstösse oder Verkehrsdelikte, sonstige Strafen und Gebühren sowie die hiermit verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren.

 Die Mietpreise verstehen sich exklusive MWST.

Versicherung

Alle Fahrzeuge der Rental Cars Russo AG sind Vollkasko versichert. Die Versicherung ist im Mietpreis inbegriffen.
Der Selbstbehalt beträgt CHF 2'000.00. Nicht versichert sind Schäden an Motor, Getriebe, Felgen, Pneus (übermässiger Verschleiss) und Schäden im inneren des Fahrzeuges, diese Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Im Schadenfall muss der Selbstbehalt sofort in bar bezahlt werden.

 

Schadenfall

Bei Unfällen jeglicher Art ist der Mieter verpflichtet, umgehend die Polizei und die Rental Cars Russo AG zu kontaktieren und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
Soweit gesetzlich zulässig, berechnen wir eine Gebühr der uns entstandenen Kosten.

 

Haftung

Der Vermieter schliesst jegliche Art von Haftung aus.

 

Verkehrsübertretungen

Die Rental Cars Russo AG haftet nicht für die Verkehrsübertretungen des Mieters. Alle Kosten werden auf den Mieter überwälzt. Sie sind verpflichtet unsere Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Geldstrafen und Gebühren zu zahlen.

 

Treibstoff

Der Treibstoff geht immer zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird vollgetankt abgeholt und ist stets vollgetankt zurück zu geben. WICHTIG: ES MUSS BEI ALLEN FAHRZEUGEN MINDESTENS BLEIFREI 98 getankt werden. Der Tankbeleg ist bei Fahrzeug-Rückgabe vorzuweisen.

 

Nutzung des Fahrzeugs

Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung des Fahrzeugs angemessene Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden, das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen, das Fahrzeug nur auf rechtmässige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen, den richtigen Kraftstoff zu verwenden, das Fahrzeug zu verschliessen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster, Dachöffnungen, abnehmbare Dachverkleidungen sowie die Motorhaube ordnungsgemäss verschlossen sind, die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, wenn Sie einen Defekt am Fahrzeug feststellen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.

 

Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

a. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung. Das Ausschalten des ESP, ausüben eines Rennstarts (Launch Control), driften, rasen bzw. Rennen zu fahren ist ausdrücklich verboten.

b. für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.

c. um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, da es sich beim Mietfahrzeug nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt.

d. in überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.

e. zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.

f. zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

g. zur Weitervermietung.

Nach Rückgabe des Fahrzeuges wird die Fahrt am Computer ausgelesen, der Mieter haftet für allfällige Schäden.

Die Rental Cars Russo AG kann während der Mietzeit den Standort des Fahrzeuges abrufen und im Notfall das Fahrzeug fern abschalten.

Ebenso ist es verboten, das Parkieren in engen Parkplätzen und Tiefgaragen sowie das Essen, Trinken und Rauchen im Mietfahrzeug.

Das Konsumieren von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln ist vor und während der Mietzeit strengstens verboten.

Das Fahrzeug darf ausschliesslich in der Schweiz gefahren werden, Auslandfahrten sind verboten!

 

Vetragsverstoss

Bei Vertragsverstoss erhebt die Rental Cars Russo AG eine Strafgebühr bis zu CHF 2'000.00 zuzüglich Kostenentschädigung.

 

Checkout / Checkin

Das Fahrzeug wird an der Feldackerstrasse 9 in 5040 Schöftland übergeben und zurückgenommen. Bei der Übergabe und Rückgabe wird im Mietvertrag ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges geführt. Wenn Sie das Fahrzeug nicht mit der gleichen Tankfüllmenge zurückgeben, müssen Sie für die verbrauchte Kraftstoffmenge aufkommen und es sind zusätzlich CHF 20.00 Umtriebsentschädigung geschuldet.

Sofern nicht anders vereinbart, müssen sie das Fahrzeug an dem Tag/zu der Zeit und an dem Standort zurückgeben, der auf diesem Mietvertrag angegeben ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie sich verspäten werden, liegt es in Ihrem Interesse, bei uns eine Verlängerung der Mietzeit, mindestens eine Stunde im Voraus, zu beantragen. Wenn Sie sich verspäten, zahlen Sie die zusätzlichen Mietstunden/-tag (CHF 50.00 pro ½ Stunde) für das Fahrzeug zuzüglich einer Umtriebsgebühr für verspätete Rückgabe.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Aarau.